Hallo,
ich habe meine Arabella zum Spur einstellen und zum Beulen raus machen in der Werkstatt.
Bevor ich zum Arabella Treffen fahre, bat ich den Meister der Werkstatt, die restlichen 3 Räder noch von den Schläuchen zu befreien, bevor ich wieder einen Plattfuss durch einen aufgeriebenen Schlauch bekomme.
Er weigerte sich und sagte: Nee, dass darf ich nicht, die Felgen haben ja keinen Hump!
Boooh, altes leidiges Thema, ich weis!
Obwohl ich ihn überreden konnte, ließ es mir aber keine Ruhe und ich wollte endlich mal Klarheit haben und schrieb den
Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. an und fragt nach.
Hier dann das Rückschreiben, was für mich sehr unbefriedigend war:
Sehr geehrter Herr Krah,
der beschriebene Ausfall der Schläuche in dem von Ihnen beschriebenen Fall ist uns nicht unbekannt, dass liegt i.d.R. an der Ausführung des Innerliners des Reifens, der Schlauch scheuert sich kaputt oder an der falschen Schlauchdimensionierung. Ich empfehle Ihnen daher über Ihren Reifenfachhändler Kontakt zum betreffenden Reifenhersteller aufzunehmen und sich - so zu sagen - dort eine Freigabe zum Betreiben der Reifen mit Schlauch zu holen mit der entsprechenden Empfehlung des Reifenherstellers, welche Schlauchdimension dann einzusetzen ist.
Daraufhin habe ich ihm wie folgt geantwortet:
Sehr geehrter Herr ....,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Antwort.
Allerdings stellt sie mich nicht zufrieden, denn der Herrsteller der Reifen verweißt darauf, wo für und für was die Reifen vorgesehen sind. Und das steht eben halt drauf. Tubeless bzw. Schlauchlos.
Wo und wie ist es gesetzlich geregelt, was ich tun kann/muss?
Tatsache ist, dass in früheren Jahren es keinen Hump in den Felgen gab und die Fahrzeuge mit schlauchlosen Reifen vom Werk ausgeliefert wurden.
Das stand sogar im Prospekt:
Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. schreibt aber:
"Es sollte in der Regel beachtet werden, dass schlauchlose Reifen (gemäß § 36 StVZO -
Richtlinie für die Beurteilung von Luftreifen) niemals mit Schläuchen versehen werden dürfen. Ausnahme bilden nur die im Folgenden benannten, sehr seltenen Fälle:
- bei Felgen mit vernieteten Scheiben (diese sind für gewöhnlich nicht luftdicht)
- bei Felgen ohne Sicherheitshump"
Da nachweislich die Reifen/Fahrzeuge vom Hersteller Schlauchlos ausgeliefert wurden, was spricht nun dagegen die heutigen schlauchlosen Reifen ohne Schläuche zu fahren, zumal moderne Reifen innen rau sind und die Schläuche aufreiben und dabei kaputt gehen lassen? So steht es ja auch in Ihrem Schreiben. Zitat: "...niemals mit Schläuche versehen werden dürfen."
Bei dem Hump geht es ja wohl darum, dass sich ein Reifen nicht von der Felge walgen kann. Diese Felgen wurden aber erst bei Klein- und Mittelklassewagen Mitte der 60er Jahre- und später eingeführt. Das sich ein Diagonalreifen viel leichter von der Felge walgt als ein heutiger Gürtelreifen, macht für mich die "Regelung" noch unverständlicher.
Im übrigen bin ich nicht der einzigste, der dieses Problem hat, daher fahren die meisten mit einem mulmigen Gefühl schlauchlos. Es hat 2017 eine Gruppe gegeben, die eine USA- Tour gemacht haben und die Route 66 gefahren sind. (ca. 10 tsd km) Einer war dabei und hat Schläuche in den Reifen gefahren. Ergebnis: 3 von 4 Schläuche sind kaputt gegangen.
Es ist daher dringend erforderlich, dass hier mal eine eindeutige Aussage getroffen werden muss, zumal es ja auch Gefährlich ist wenn ein Schlauch kaputt geht.
Es wäre schön, wenn sie mir hier eine Auskunft geben könnten, die nicht nur mich weiter bringen wird.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Krah
Heute kam folgendes Antwortschreiben:
Sehr geehrter Herr Krah,
wenn der Fahrzeughersteller - s.u. - das Fahrzeug bei Verwendung der Originalfelgen (Räder) mit schlauchloser Bereifung freigegeben hat, dass können Sie (auch ohne Hump) schlauchlose Reifen fahren, so die Luft hält. Im Oldtimerbereich haben wir aber sehr oft Felgen (Räder), wo die Luft nicht hält und man ggf. dann einen Schlauch in einen schlauchlosen Reifen einziehen muss. Was dann zu beachten ist, entnehmen Sie bitte unseren Empfehlungen (die im Übrigen in Ihrer erst Nachricht nicht richtig wiedergegeben sind) als Anlage. Eine explizite gesetzliche Regelung dazu gibt es nicht, außer der genannten Richtlinie zu § 36 StVZO, die allerdings nur das Einziehen eines Schlauches zu Reparaturzwecken untersagt.
Mit freundlichen Grüßen
Was ich nicht richtig wiedergegeben haben soll, weiß ich nicht, ich hatte die Empfehlung nur kopiert. Aber egal.
Hier nun noch der Anlage:
Hier § 36 StVZO:
www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__36.html
Vielleicht bringt das für den einen oder anderen auch mehr Klarheit.
Gruß
Joachim