Moin Dieter,
die Warnwestenpflicht ist in Deutschland versteckt schon sehr alt... Warum versteckt? In der StVO steht seit vielen Jahren, dass bei Arbeiten im Verkehrsbereich eine Warnweste getragen werden muss. Sprich hat man eine Reifenpanne und tauscht das Rad aus muss man eine Warnweste tragen solange man sich im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs befindet.
Neu ist nur, dass man die Warnweste nun auch auf Verlangen vorzeigen können muss. Die bisherige "Ausrede" ich habe keine Panne und brauche deshalb keine Weste zählt nicht mehr
Zum Verbandkasten. Erste Hilfe Material muss nur in Bussen in einem Verbandkasten verpackt sein. In allen anderen Kraftfahrzeugen die solches Material mitführen müssen, muss dies kein Kasten sein. Die Verpackung ist beliebig solange sie vor Staub sowie Kraft- und Schmierstoffen und Nässe schützt. (§35h StVZO)
Ob und wann das Erste-Hilfe Material ausgetauscht werden muss schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Zumindest nicht direkt. Hier muss der Kraftfahrer eine einfache Sichtprüfung des aufgedruckten Mindesthaltbarkeitsdatum durchführen. Material das abgelaufen ist, ist zu tauschen. Meistens ist es jedoch einfacher und günstiger das komplette Paket zu tauschen.
Das Erste-Hilfe Material muss in Kraftfahrzeugen der DIN 13 164 vom Januar 1998 entsprechen.
Abgelaufenes Material entspricht nicht der genannten DIN und somit führt man rechtlich kein Erste Hilfe Material mit. Deshalb der Satz, dass der Gesetzgeber es nicht direkt vorschreibt!
Und wer nicht mitführt zahlt...
Ölfingergruß
Stephan