Hallo, ich würde mal gerne langsam meine Isa aus Schweden zulassen.
Diesbezüglich würde ich mich freuen wenn mir jemand seine Erfahrungen mit der Zulassung einer ausländischen Isabella mitteilen könnte.
Ich habe bereits mit dem Tüv gesprochen, die meinten das sie am liebsten nur eine HU und keine Vollabnahme durchführen würden, da man davon ausgehen kann das die Schwedische und deutsche Isa identisch seien, eine Vollabnahme kann nach deren Meinung zum Problem werden, da aus den Tüv unterlagen wohl hervorgeht, dass die Blinker- Bremslichtschaltung wohl einer Einzelabnahme bedürfe.
Ich freue mich über jede Info diesbezüglich, jedes Argument ist eine Patrone bei der Zulassungstelle
Grüsse
Simon
Hallo Simon,
ich bin sonst kein großer Schreiber hier, aber jetzt mußte es mal sein
Für eine Isabella aus Schweden benötigst du eine Abnahme gem . 21 StVZO sowie (wenn Du es möchtest) eine Prüfung nach Par. 23 StVZO zur Erlangung des H-Kennzeichens bzw. Voraussetzung für die "rote 07-Nummer".
Eine Hauptuntersuchung gem. Par. 29 StVZO ist in diesem Fall nicht ausreichend.
Was die Schaltung von Bremslicht und hinteren Fahrtrichtunganzeigern angeht, hast Du beim Kollegen beim TÜV (ich denke es war auch ein TÜV und keine andere Organisation) schon eine richtige Anntwort erhalten. So wurde dem Hersteller Borgward z.B. mit der Allgemeinen Betriebserlaubnis 1284/1 (Isabella) schon damals nur abweichend von den geltenden Vorschriften gestattet, bei Betätigung der hinteren Fahrtrichtungsanzeiger nur noch ein Bremslicht zu haben (vergl. Par. 53 Abs.3 StVZO).
Da Dein Fahrzeug ja ursprünglich aus Schweden kommt (und vorher nicht in Deutschland zugelassen war), muß diese Erlaubnis (Ausnahmegenehmigung) nun im Einzelfall von der zuständigen Zulassungsbehörde erteilt werden. Hierzu wird parallel zur Abnahme nach 21 StVZO ein Gutachten nach Par. 70 StVZO zur Vorlage bei der Zulassungsstelle erstellt. Diese ist üblicherweise für Fahrzeuge bis 3,5 t zGG für Ausnahmegenehmigungen zuständig (z.B. NRW), es gibt aber in anderen Bundesländern teilweise andere Verfahren.
Soweit die Erläuterung. Klingt vielleicht umständlich, ist aber beim TÜV bzw. Straßenverkehrsamt Tagesgeschäft. Weitere "schlagende Argumente" deinerseits sind also gar nicht erforderlich.
Falls Du noch Fragen dazu hast....melde Dich.....
Gruß Hans-Peter