Verkehrsrecht, hier: Restaurierung B 4500 Diesel

11 Feb 2014 22:05 #4697 von stephan
dafür nehemn wir stilecht n b 1500 krawa mit blaulicht !

stephan

was auch immer kommen mag ... wir halten das alte gelump zusammen

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12 Feb 2014 13:54 #4707 von Schwedenhansa
Leute,

wenn es um die 07er Nummer geht kauft euch die von mir so geliebten Beck-Texte. Findet ihr in der aktuellen Ausgabe was über die 07er Nummer leidet ihr an einer gewissen Leseschwäche.

Spaß beiseite.

Im aktuellen Straßenverkehrsgesetz mit all seinen Verordungen ist nichts mehr von der 07er Nummer zu lesen. In der Übersicht über die in Deutschland erhältlichen Kennzeichen bzw Kennzeichenformen - und größen ist die 07er Nummer auch nicht mehr zu finden. Roten Kennzeichen sind in Deutschland bei Neuerteilung nur noch die bekannten "Händlernummern". Das einzige für Oldtimer bestimmte Sonderkennzeichen in Deutschland ist aktuell die H-Nummer.

Ölfingergruß

Stephan

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12 Feb 2014 13:58 #4708 von Schwedenhansa
Teil II...

"Ein Transport ist das Verbringen einer Ware, eines Gegenstandes von einem Ort zu einem anderen Ort"

Nehme ich meinen alten Trecker mit zum Treffen und im Anschluss bringe ich ihn wieder mit nach Hause ist das KEIN Transport im Sinne der StVZO. Sprich ich kann zum Trecker mitführen ein Fahrzeug mit 07er Nummer nehmen.


Macht euch den Unterschied zwischen transportieren und mitführen klar...

Ölfingergruß
Stephan

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12 Feb 2014 15:23 #4709 von B 2000 Diesel
@stephan, mit dem 07er bin ich nicht einer Meinung mit dir.
habe gerade mal gegoogelt. die Fahrzeugzulassungverordnung vom 1.11.2013 der STZVO unter Paragraph 15 oder 16 oder 17 ist das rote Oldtimerkennzeichen ausdrücklich erwähnt. Also müsste es das noch geben. Schorsch

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12 Feb 2014 17:27 #4710 von Schwedenhansa
Schorsch das muss da erwähnt sein sonst gäbe es keinen Bestandsschutz. Es wird aber nicht mehr ausgegeben.

Ölfingergruß
Stephan

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12 Feb 2014 19:51 - 12 Feb 2014 20:23 #4715 von jensschumi
Komisch daß die Fachpresse sowie der ADAC (als FIVA-Vertretung) davon noch nichts mitgekriegt haben, den zwangsläufigen Shitstorm kann ich mir vorstellen...

Jens

Nachtrag:
Falls Du die Aufhebung der 49.Ausnahmeverordnung von 2007 meinst - der Inhalt steht jetzt modifiziert (30 statt 20 Jahre etc) woanders.

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12 Feb 2014 19:55 - 12 Feb 2014 20:49 #4716 von jensschumi

Schwedenhansa schrieb: Teil II...

"Ein Transport ist das Verbringen einer Ware, eines Gegenstandes von einem Ort zu einem anderen Ort"

Nehme ich meinen alten Trecker mit zum Treffen und im Anschluss bringe ich ihn wieder mit nach Hause ist das KEIN Transport im Sinne der StVZO. Sprich ich kann zum Trecker mitführen ein Fahrzeug mit 07er Nummer nehmen.


Macht euch den Unterschied zwischen transportieren und mitführen klar...

Ölfingergruß
Stephan


Ist doch schnuppe.

In der 49-sten Ausnahemverordnung steht/stand von beiden nichts.
Und wenn der alleinige Zweck der Fahrt ist, daß Du eine Ladung zum Treffen bringst - egal was es auch ist - ist es nicht mit einem 07-er Kennzeichen erlaubt.

Jens

PS: das möchte ich sehen, wenn Du Deine Meinung einem Ordnungshüter nahebringst...

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17 Feb 2014 15:26 #4831 von Schwedenhansa
Wenn ich mit einem 07er Oldie einen anderen Oldie oder altes Ladegut hin und her karre siht das der Gesetzgeber als historische Einheit an. Wenn dieses Ladegut bei einer Veranstaltung abgeladen wird und wieder aufgeladen wird ist dies im Sinne des Gestzgebers eine Vorführung historischer Technik (Darstellung von Oldtimerfahrzeugen). Die auch mitm 07er gedeckelt ist. Wichtig ist nur, dass das "Ladegut" zum Fahrzeug passt und das ich es wieder mitnehme.

Wenn ich aber das mitgebrachte Zeugs dort lasse ist es eben ein Transport und der ist mit dem 07er Kennzeichen nicht zulässig.

Und wenn ich hier Gesetzgeber schreibe meine ich in diesem Falle genau genommen die Rechtsprechung, sprich Gerichtsurteile auf der Mindestebene OLG. Somit verbindliche Urteile.

Ölfingergruß
Stephan

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17 Feb 2014 17:29 - 17 Feb 2014 17:37 #4840 von jensschumi
Ahh,
du hast die entsprechende Stelle gefunden vom Deuvet.
Für alle: www.fomcc.de/fordsetzung/05_2/05_2_10.htm

Jetzt stimmt deine Argumentation einigermaßen.
Mußt dann die Rennleitung nur noch überzeugen, daß dein Zug eine historische Einheit ist.

Wenn Du zum Trecker-Treffen mit deinem Trecker auf dem Hänger eines 07-Fahrzeugs fährst, könnte das in die Hose gehen.
Wenn Du zum Treffen historischer LKW mit einem Trecker hintendrauf fährst, könnte das gutgehen - solange so ein Transport früher 'üblich wahr'.
Eine Fuhre Kies z.B. wäre m.E. nach *eindeutig* zeitgenössisch.

Schönes Beispiel:
Mit der Isa und anhängendem zeitgenössischem Wohnwagen zum Treffen ist ok, drin schlafen dafst Du dann aber nicht...

Gruß
Jens

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