Verkehrsrecht, hier: Restaurierung B 4500 Diesel

24 Jan 2014 20:51 - 17 Feb 2014 17:03 #4307 von jensschumi
Verkehrsrecht, hier: Restaurierung B 4500 Diesel wurde erstellt von jensschumi
Hier stehen die Beiträge zum Verkehrsrecht aus der Diskussion "Restaurierung B 4500 Diesel"


B 2000 Diesel schrieb: @Stephan, rote WErkstattnummer ist kein Problem. Später kriegt der ein H Kennzeichen . ist auch schon länger als 30 Jahre als Womo eingetragen. Die 07er ist so eine Sache. Streng genommen darfst du da noch nicht mal mit tanken fahren, geschweige eine Spazierfahrt. Sondern nur zu Veranstaltungen, Probe und Einstellfahrten.
Beim Kippertreffen in Geilenkirchen brauchen einige Teilnehmer von mir eine Bestätigung, die die dem Straßenverkehrsamt vorlegen müssen incl. Fahrtenbuch. Da ist das H-kennzeichen einfach das zulässigere. Schorsch


Na,
das stimmt so nicht ganz.
Es gibt Bewegungsfahrten, die so ziemlich alles abdecken.
Die Zeiten, wo die Nummer befristet wurde und man jedes Jahr 'Beweise' vorlegen mußte, sind wohl auch vorbei.
Fahrtenbuch ist eh' Plicht, darf aber netterweise nach der Fahrt ausgefüllt werden.

Oder gibt es für LKW andere Vorschriften?

Gruß
Jens

07-er Nummer seit 2006:
Isabella
Morris Minor Tourer
Porsche 911 Targa
Yamaha TR1

Nachtrag:
Habe gerade nochmal nachgeschaut, der Begriff 'Bewegungsfahrt' scheint wirklich nicht mehr
drin zu stehen.
Aber es steht auch nichts drin, wie lang eine Probefahrt ist oder wie viele Leute drinsitzen dürfen B)

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24 Jan 2014 20:55 - 17 Feb 2014 17:51 #4308 von B 4500 Diesel
Bin zu faul zum Fahrtenbuch führen.

Daher - H-Kennzeichen B)






Gruß
Stefan

BORGWARD - Die Anzahlung muss man borgen, auf den Rest muss man warten...

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24 Jan 2014 21:05 #4309 von jensschumi
Ist ja auch legitim.

Bei meiner Km-Leistung ist das bisschen Fahrtenbuchschreiben akzeptabel gegen 3x zusätzlich Steuer+Haftpflicht+Tüv :P

Schaffe mit meiner Sammlung in guten Jahren ca. 1000 km/a (ja, alle zusammen).
Vielleicht wird's ja jetzt etwas mehr, da mein feuerrotes Spielmobil fertig ist - und das ist nicht die Isa B)

Gruß
Jens

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24 Jan 2014 21:20 #4311 von B 2000 Diesel
@jensschumi, solange nichts passiert ist sowieso alles paletti. Aber ich habe gestern abend noch mal recherchiert, es ist wirklich so, nur zum tanken darfste nicht fahren. Eine passende Erklärung/Ausrede musst du parat haben.
Im Falle eines wirklich schweren Unfalles mit Personenschaden, wird das aber alles genauestens kontrolliert. Da ist dann die Staatsanwaltschaft mit dabei. Und ob dann deine Erklärung zieht, bleibt die Frage. Der Versicherungsschutz ist gefährdet bzw. die Versicherung kann dich bis zu 10000.oo Euro Regresspflichtig machen und Strafverfahren läuft. Also gerade die 07er ist nicht so ohne. Das nehmen viele zu leicht.
Bei den Lkw ist noch die Frage , dürfen die beladen fahren oder nicht. Das als Probefahrt zu erklären braucht schon Phantasie. Ich bleib dabei, H-kennzeichen ist die bessere aber teuere Alternative. Schorsch

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25 Jan 2014 10:09 #4317 von B 2000 Diesel
@jensschumi, zudem ich fahre mit meinen Oldies so zwischen 20-30000 km im Jahr, da kann man mit einer 07er nichts machen. Datt fällt auf. Schorsch

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26 Jan 2014 22:13 #4373 von jensschumi

B 2000 Diesel schrieb: @jensschumi, solange nichts passiert ist sowieso alles paletti. Aber ich habe gestern abend noch mal recherchiert, es ist wirklich so, nur zum tanken darfste nicht fahren. Eine passende Erklärung/Ausrede musst du parat haben.
Im Falle eines wirklich schweren Unfalles mit Personenschaden, wird das aber alles genauestens kontrolliert. Da ist dann die Staatsanwaltschaft mit dabei. Und ob dann deine Erklärung zieht, bleibt die Frage. Der Versicherungsschutz ist gefährdet bzw. die Versicherung kann dich bis zu 10000.oo Euro Regresspflichtig machen und Strafverfahren läuft. Also gerade die 07er ist nicht so ohne. Das nehmen viele zu leicht.
Bei den Lkw ist noch die Frage , dürfen die beladen fahren oder nicht. Das als Probefahrt zu erklären braucht schon Phantasie. Ich bleib dabei, H-kennzeichen ist die bessere aber teuere Alternative. Schorsch


Hallo Schorsch,

Solange man sein rotes Kennzeichen nicht mißbraucht, sollte die Staatsanwaltschaft nichts zum nachweisen finden.
Das Tank-Urteil kenne ich auch - da ist einer nach Tschechien gefahren und hat ausgesagt, daß er nur zu diesem Zweck rübergefahren ist. Hätte mit bei der Aussage im dem Moment vielleicht auch nichts gedacht...
Ich benutze meine 07-er strikt nach Vorschrift: kein Einkaufen, Fahrt zum Arbeitsplatz etc.

Bei Euch mit den LKW ist eine Beladungsfahrt natürlich schwer zu erklären - die zur-Schau-Stellung einer historischen Ladungsfahrt...
Schön auch bei Wohnwagen oder -mobilen mit 07-er.
Zum Clubcamping fahren ok, bitte aber dann neben dem Wagen schlafen :silly:

Gruß
Jens

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26 Jan 2014 22:20 #4374 von jensschumi

B 2000 Diesel schrieb: @jensschumi, zudem ich fahre mit meinen Oldies so zwischen 20-30000 km im Jahr, da kann man mit einer 07er nichts machen. Datt fällt auf. Schorsch


Ist klar, dafür isse ja auch nicht gemacht und gedacht.

In Rente werde ich meinen Fuhrpark möglicherweise auf 2 Oldies (je 1x Auto und Moped) reduzieren.
Dazu eine Saison-Schlurre für den Winter und gut ist.
Dann natürlich mit H-Kennzeichen (vielleicht auch die Winter-Schlurre..)

Gruß
Jens

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27 Jan 2014 11:16 #4380 von B 2000 Diesel
@jensschumi Jens, siehst du, du hast dir auch Gedanken über die Nutzung gemacht. Es sind aber viele dabei, die sehen die 07er als vollwertige Zulassung an.
Wie ist es z.B. wenn du an ein 07er einen Wohnwagen (H,normal oder 07) anhängst. Darf man das? Odere ERsatzteile im Kofferraum transportierst, die nicht zu deinem Fahrzeug gehören.

Ich weiss es nicht. Auf jeden Fall, wenn du an einen Stinkstiefel kommst hast du eine Anzeige am Hals.

Wer hat da die Kenntnisse um uns das zu vermitteln. Sollte man mal einen Wissenden zu einer Veranstaltung holen der da die Fragen klärt. Schorsch

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27 Jan 2014 11:33 #4381 von borgideluxe
Hallo Schorsch,

über das 07- Kennzeichen gibts so viel zum Nachlesen

Hier nur mal ein kleiner Auszug:

www.benzinleitung.de/07-Kennzeichen.htm

www.oldtimer-markt.de/ratgeber/grundlage...oldtimer-kennzeichen

www.oldtimer.net/service-1/oldtimer-zula...r-kennzeichen-9.html

Das schreibt der ADAC:
Der Traum des Oldtimer-Sammlers ist ein Wechselkennzeichen für mehrere Fahrzeuge! Allerdings gilt das nur mit deutlichen Einschränkungen: Gestattet sind lediglich die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen, An- und Abfahrten hierzu sowie Probe- und Überführungsfahrten und Fahrten zum Zwecke der Wartung oder Reparatur (sog. Werkstattfahrten). Der Steuersatz beträgt pauschal wie beim H-Kennzeichen jährlich 191 Euro (Pkw und Lkw) bzw. 46 Euro (Zweirad).
Das 07er-Kennzeichen beruhte bisher auf der 1994 erlassenen 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO. Hierin war geregelt, dass die Zuteilung einer 07er-Zulassung im Ermessen der örtlichen Zulassungsbehörde liegt, ebenso wie deren Zustimmung zu den vorgeschlagenen Fahrzeugen. Dabei wurde geprüft, ob die in der Verordnung genannte Voraussetzung „Darstellung des kraftfahrtechnischen Kulturgutes“ ausreichend erfüllt wird.
Die seit 1.3.2007 geltende „neue“ Fahrzeug-Zulassungsverordnung definiert Oldtimer sowohl für das H-Kennzeichen wie auch die 07-Nummer einheitlich als „Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.“ Trotz lautstarker Proteste in der gesamten Oldtimerszene hielt der Gesetzgeber an der Erhöhung der Altersgrenze auf 30 Jahre als Zulassungsvoraussetzung für ein 07er-Kennzeichen fest – früher war eine Altersgrenze von 20 Jahren üblich. Aufgrund der klaren Begriffsdefinition für einen „Oldtimer“, die im Zusammenhang mit der Einführung des H-Kennzeichens festgelegt wurde, war es aus Sicht des Gesetz-gebers erforderlich, diese Begriffsdefinition auch auf das 07er-Kennzeichen anzuwenden. Doch leider hat dies zur Folge, dass so genannte Youngtimer-Fahrzeuge unter 30 Jahren künftig nur noch regulär bzw. mit Saisonkennzeichen zugelassen werden können.
Wer bereits ein 07er-Kennzeichen besitzt und Youngtimer-Fahrzeuge damit bewegt, kann aufatmen. Das Bundesverkehrsministerium teilte mit, dass bereits vergebenen 07er Zulassungen auf einen Halter, egal ob unbefristet oder befristet erteilt, ein Bestandsschutz gewährt wird. Bei einem Halterwechsel muss sich der Käufer individuell bei seiner Zulassungsstelle erkundigen, ob er das Fahrzeug unter 30 Jahren auf sein 07er Kennzeichen eintragen kann. Seit dem 1. März 2007 scheidet eine neue Zulassung als Oldtimer für Fahrzeuge unter 30 Jahren aber definitiv aus.
Die Verwendung von Fahrzeugen mit 07er-Kennzeichen ist grundsätzlich auch international möglich, da die Eintragung der Daten im Fahrzeugschein von der zuständigen amtlichen Behörde (Zulassungsstelle) vorgenommen wird. In manchen Ländern gibt es allerdings vereinzelt vor Ort „Anerkennungsprobleme“.
Übrigens: Im Zuge der Einführung dieses Kennzeichens wurden anfangs auch Exemplare mit „06“ ausgegeben. Diese gelten aber natürlich mit dem entsprechenden Fahrzeugscheinheft ebenfalls als „Oldtimer-Kennzeichen“ und nicht als Händler-Kennzeichen.

Gruß
Joachim


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Folgende Benutzer bedankten sich: Borg Wardner, andilin, B 2000 Diesel

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27 Jan 2014 18:06 - 27 Jan 2014 18:11 #4395 von jensschumi
Schorsch,

ich weiß sehr gut, was Du meinst.
Im Dorf ist ein Mensch mit einer angeranzten älteren S-Klasse und 07-er Nummern, deren Hauptaufgabe das Ziehen des Pferdehängers ist.

Da juckt's schon manchmal in der Fingern - solche Leute gefährden das ganze Konzept...

Bzgl. Stinkstiefel:
die gibt's immer und die kann man auch nicht 'einplanen'.
Mein Vater hat neulich eine Parkknolle bekommen, als er auf Hotel-Privatgelände (der meinung des Sherrifs nach) zu nahe am dortigen Wendehammer stand.

Intersessant sind die Fälle, wo sowas vor Gericht gegangen ist und wie dann entschieden wurde, siehe Tanken in CZ...

Gruß
Jens

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10 Feb 2014 15:43 - 17 Feb 2014 17:55 #4624 von andilin
Bild eingestellt von B 4500 Diesel:





Andilin:

Aua aua au, da sehe ich schon wieder verbotene Sachen. Laß dich bloß nicht mal erwischen. Das wird teuer. :whistle:

Gruß Andi

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10 Feb 2014 16:11 #4626 von B 4500 Diesel
Nee nee neee, nix verboten!!!

Das ist ein motorisierter Anhänger! Die Lichtleiste hängt hinten dran und wird vom Zugfahrzeug gespeist, rote Nummer ist auch dran, also alles ordnungsgemäß ;) !

Naja, vielleicht ein bisschen Grauzone, aber nur ein bisschen... :whistle:

Gruß
Stefan

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10 Feb 2014 16:58 #4629 von andilin

Gruß Andi

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10 Feb 2014 17:58 #4636 von Schwedenhansa
Aber man darf doch schleppen... Und schleppen darf man ein betriebsunfähiges Fahrzeug bis zur nächsten zumutbaren Werkstatt oder zum Abwracker... Und LKW-Elektrik macht nicht jeder... ;)

Und zum Thema 07er Kennzeichen sei gesagt... Es gibt sie nicht mehr. Die alten 07er haben Bestandsschutz aber neue werden nicht mehr ausgegeben.

Schorsch deine Frage mit Ersatzteilen die ich transportiere ist ganz einfach zu klären.
Sind Transporter und Ladegut meins und ich habe nicht vor es abzugeben ist dies kein Transport sondern ein Mitführen. Transporte sind verboten, Mitführen hingegen nicht.
Auf deutsch: Ich habe einen LKW mit 07er Kennzeichen und auf der Ladefläche einen Oldie-Trecker. Ich fahre zu einem Treffen, führe den Trecker dort vor und fahre mit dem Trecker auf der Ladefläche wieder heim. Alles ist gut...
Was ich mit einem 07er Fahrzeug nicht darf, ist einen Anhänger ziehen. Es sei denn , der Anhänger läuft auch auf 07er Nummer und das Ganze bildet so eine historische Einheit.

Ölfingergruß
Stephan

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10 Feb 2014 18:08 #4637 von borgideluxe
"Und zum Thema 07er Kennzeichen sei gesagt... Es gibt sie nicht mehr. Die alten 07er haben Bestandsschutz aber neue werden nicht mehr ausgegeben."


Das ist mir neu...Ist das bei euch so oder anders gefragt: Ist das nicht Ländersache?

Ich weiß das es unterschiede gibt.

Gruß
Joachim


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10 Feb 2014 18:14 #4640 von B 2000 Diesel
07er gibt's nicht mehr????? Noch nicht gehört. Schorsch

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10 Feb 2014 19:40 - 10 Feb 2014 19:47 #4641 von jensschumi
Au weiha

Schwedenhansa schrieb: Aber man darf doch schleppen... Und schleppen darf man ein betriebsunfähiges Fahrzeug bis zur nächsten zumutbaren Werkstatt oder zum Abwracker... Und LKW-Elektrik macht nicht jeder... ;)


Bei dem Spruch wird der Ordnungshüter hämisch lächeln und Dir den Unterschied zwischen Schleppen und Abschleppen erklären - nachdem er Dir für's (wahrscheinlich unkorrekte) Schleppen eine fette Knolle bereitet hat.

Also: Abschleppen ok, aber nur bei (wirklich) fahruntauglichem Gerät und auch ohne Zulassung.
Könnte höchstens sein, daß die grün/blauen noch meinen, dies sei nur Entfernung des Hindernisses aus dem Straßenverkehr erlaubt...

Schwedenhansa schrieb:
Und zum Thema 07er Kennzeichen sei gesagt... Es gibt sie nicht mehr. Die alten 07er haben Bestandsschutz aber neue werden nicht mehr ausgegeben.


Wo hast'n den Quatsch gelesen?

Schwedenhansa schrieb:
Auf deutsch: Ich habe einen LKW mit 07er Kennzeichen und auf der Ladefläche einen Oldie-Trecker. Ich fahre zu einem Treffen, führe den Trecker dort vor und fahre mit dem Trecker auf der Ladefläche wieder heim. Alles ist gut...


Nur wenn Du den LKW *mit* Trecker dort vorführst.
Ansonsten hast Du den LKW als reines Transportmittel 'mißbraucht'.

Gruß
Jens

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10 Feb 2014 20:00 - 10 Feb 2014 20:05 #4643 von andilin
ohohoh. Schleppen und Abschleppen sind zwei gaaaanz unterschiedliche Dinge und erfordern sogar unterschiedliche Fahrerlaubisse.
Immer vorsichtig damit sein.
Guckst du hier:
www.lvw-thueringen.de/Abschleppen.pdf
Gruß
Andi

Gruß Andi

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10 Feb 2014 20:04 #4644 von B 2000 Diesel
@andilin, jetzt aber mal bitte eine richtige Auskunft. Beide Fahrer haben die Lkwfahrerlaubnis, das ziehende Fahrzeug ist mit H-Kennzeichen zugelassen. Das gezogene hat ein Überführungskennzeichen (rote 06er), Am gezogenen Kfz ist ein Lichtbalken angebracht mit Verbindung zum Zugfahrzeug.
Das müsste doch nach meinem Verständnis alles korrekt sein. Schorsch

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10 Feb 2014 20:16 #4645 von stephan
jessas .

was n wirrwar ... drum lass ich alles schwarz mit h zu ... da kann keiner meckern .. kost n paar euronen im jahr ... aber billig is unser hobby eh net !

stephan

was auch immer kommen mag ... wir halten das alte gelump zusammen

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