Verfalldatum von Verbandkasten
- couverto
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Verfalldatum von Verbandkasten
26 Feb. 2014 08:09
Hallo Freunde,
ich hätte hier mal ein ganz anderes Thema:
Sollte bei einer Polizeikontrolle das Verfalldatum meines sonst intakten Verbandskasten festgestellt
werden, kann ich dann mit einem Bussgeld belegt werden?
Evt. haben wir unter uns einen Rechtsgelehrten, der dies genau beantworten kann!
An dieser Stelle, denkt daran, ab den 1.7.14 muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste vorhanden sein.
Ich bitte doch um rege Diskusion.
Dieter aus Bremen
ich hätte hier mal ein ganz anderes Thema:
Sollte bei einer Polizeikontrolle das Verfalldatum meines sonst intakten Verbandskasten festgestellt
werden, kann ich dann mit einem Bussgeld belegt werden?
Evt. haben wir unter uns einen Rechtsgelehrten, der dies genau beantworten kann!
An dieser Stelle, denkt daran, ab den 1.7.14 muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste vorhanden sein.
Ich bitte doch um rege Diskusion.
Dieter aus Bremen
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- Schwedenhansa
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Re: Aw: Verfalldatum von Verbandkasten
26 Feb. 2014 13:05 - 26 Feb. 2014 13:08
Moin Dieter,
die Warnwestenpflicht ist in Deutschland versteckt schon sehr alt... Warum versteckt? In der StVO steht seit vielen Jahren, dass bei Arbeiten im Verkehrsbereich eine Warnweste getragen werden muss. Sprich hat man eine Reifenpanne und tauscht das Rad aus muss man eine Warnweste tragen solange man sich im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs befindet.
Neu ist nur, dass man die Warnweste nun auch auf Verlangen vorzeigen können muss. Die bisherige "Ausrede" ich habe keine Panne und brauche deshalb keine Weste zählt nicht mehr
Zum Verbandkasten. Erste Hilfe Material muss nur in Bussen in einem Verbandkasten verpackt sein. In allen anderen Kraftfahrzeugen die solches Material mitführen müssen, muss dies kein Kasten sein. Die Verpackung ist beliebig solange sie vor Staub sowie Kraft- und Schmierstoffen und Nässe schützt. (§35h StVZO)
Ob und wann das Erste-Hilfe Material ausgetauscht werden muss schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Zumindest nicht direkt. Hier muss der Kraftfahrer eine einfache Sichtprüfung des aufgedruckten Mindesthaltbarkeitsdatum durchführen. Material das abgelaufen ist, ist zu tauschen. Meistens ist es jedoch einfacher und günstiger das komplette Paket zu tauschen.
Das Erste-Hilfe Material muss in Kraftfahrzeugen der DIN 13 164 vom Januar 1998 entsprechen.
Abgelaufenes Material entspricht nicht der genannten DIN und somit führt man rechtlich kein Erste Hilfe Material mit. Deshalb der Satz, dass der Gesetzgeber es nicht direkt vorschreibt!
Und wer nicht mitführt zahlt...
Ölfingergruß
Stephan
die Warnwestenpflicht ist in Deutschland versteckt schon sehr alt... Warum versteckt? In der StVO steht seit vielen Jahren, dass bei Arbeiten im Verkehrsbereich eine Warnweste getragen werden muss. Sprich hat man eine Reifenpanne und tauscht das Rad aus muss man eine Warnweste tragen solange man sich im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs befindet.
Neu ist nur, dass man die Warnweste nun auch auf Verlangen vorzeigen können muss. Die bisherige "Ausrede" ich habe keine Panne und brauche deshalb keine Weste zählt nicht mehr
Zum Verbandkasten. Erste Hilfe Material muss nur in Bussen in einem Verbandkasten verpackt sein. In allen anderen Kraftfahrzeugen die solches Material mitführen müssen, muss dies kein Kasten sein. Die Verpackung ist beliebig solange sie vor Staub sowie Kraft- und Schmierstoffen und Nässe schützt. (§35h StVZO)
Ob und wann das Erste-Hilfe Material ausgetauscht werden muss schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Zumindest nicht direkt. Hier muss der Kraftfahrer eine einfache Sichtprüfung des aufgedruckten Mindesthaltbarkeitsdatum durchführen. Material das abgelaufen ist, ist zu tauschen. Meistens ist es jedoch einfacher und günstiger das komplette Paket zu tauschen.
Das Erste-Hilfe Material muss in Kraftfahrzeugen der DIN 13 164 vom Januar 1998 entsprechen.
Abgelaufenes Material entspricht nicht der genannten DIN und somit führt man rechtlich kein Erste Hilfe Material mit. Deshalb der Satz, dass der Gesetzgeber es nicht direkt vorschreibt!
Und wer nicht mitführt zahlt...
Ölfingergruß
Stephan
Letzte Änderung: 26 Feb. 2014 13:08 von Schwedenhansa.
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- andilin
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Re: Aw: Verfalldatum von Verbandkasten
26 Feb. 2014 16:56 - 26 Feb. 2014 16:58
Das ist doch mal eine aussagekräftige Antwort. Super, danke!!
Du zahlst aber kein Bußgeld , sondern nur ein Verwarnungsgeld, da es eine Ordnungswidrigkeit ist.
Gruß
Andi
Du zahlst aber kein Bußgeld , sondern nur ein Verwarnungsgeld, da es eine Ordnungswidrigkeit ist.
Gruß
Andi
Gruß Andi
Letzte Änderung: 26 Feb. 2014 16:58 von andilin.
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- hillylem
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Re: Aw: Verfalldatum von Verbandkasten
26 Feb. 2014 19:55
Seit Januar 2014 gibt es eine geänderte Norm:
www.bvmed.de/presse/pressemitteilung/gea...ten-im-auto-hin.html
KOnnte nur noch nicht feststellen, ob da eine Nachrüstpflicht besteht.
www.bvmed.de/presse/pressemitteilung/gea...ten-im-auto-hin.html
KOnnte nur noch nicht feststellen, ob da eine Nachrüstpflicht besteht.
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Re: Aw: Verfalldatum von Verbandkasten
27 Feb. 2014 10:03
Ok...
die DIN bleibt die gleiche nur upgedatet... Nun stellt sich die Frage wann es in der StVZO entsprechend geändert wird damit es für den Straßenverkehr verbindlich wird?!
Aktuell ist da nämlich noch die "Version" von 1998 gefordert.
Ölfingergruß
Stephan
die DIN bleibt die gleiche nur upgedatet... Nun stellt sich die Frage wann es in der StVZO entsprechend geändert wird damit es für den Straßenverkehr verbindlich wird?!
Aktuell ist da nämlich noch die "Version" von 1998 gefordert.
Ölfingergruß
Stephan
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- andilin
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Re: Aw: Verfalldatum von Verbandkasten
27 Feb. 2014 16:04
Also ich habe in Erfahrung gebracht, dass die noch gültigen (also nicht abgelaufenen) weiter benutzt werden dürfen.
Gruß
Andi
Gruß
Andi
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