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HABE HIER FÄLSCHLISCHER WEISE GESCHRIEBEN!Hallo.
Um das mal genau zu betrachten was der TüV geschrieben hat.
Die angeblichen funzeligen H4 Lampen, steht da zu ersetzen.....
Was ist denn das für eine unkompetente Aussage!
Ein mit original H4 Leuchteinheiten ausgerüstetes Fahrzeug braucht keine Umrüstung auf LED Leuchtmittel. H4 Scheinwerfer reichen auch heute noch für
jede Fahrt, egal bei welchem Wetter aus.
Von den 6V 35/35W der frühen Bilux Lampen oder den Späteren bis 1966 verwendeten 6Volt 40/45W schreiben die nichts!
Auch die bis in die frühen 80er Jahre verwendeten 12V 40/45W sind nicht gemeint. Diese Alle tragen eine Kalotte im Reflektor.
Dort kann eine LED Birne garantiert keinen vorgeschriebenen Lichtkegel entwickeln.
Heißt also: Zuerst müsste das Fahrzeug auf H4 Scheinwerfer umgerüstet werden.
Heißt Streuscheibe und Reflektor!
Das wird für viele Fahrzeuge nicht zu finden sein.
Beispiele: Ford Badewanne, oder BMW 2000 NK.
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Da kann ich dir nur Recht geben. Wenn das Lichtbild nicht stimmt, gibt´s keinen TÜV. Was da nicht stimmte muss aber eine Ursache haben.Heißt also, auch wenn du zugelassenen Lampen hast, kann es sein dass es doch nicht wirklich passt.
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